AGB
BIBLIOTHEKSORDNUNG
1. Die Bibliotheksordnung ist Teil der Hausordnung.
2. Die Öffnungs- und Entlehnzeiten werden durch Anschlag kundgemacht. Bedingt durch Exkursionen, Projekte oder Seminare der BibliotheksleiterInnen können Öffnungszeiten auch entfallen bzw. sich verschieben.
3. Die Schulbibliothek der HBLW Wels ist sowohl eine Freihand- als auch eine Leihbibliothek,
d.h. alle Bücher und Medien können in den Bibliotheksräumen benützt, aber auch entlehnt werden. Nachschlagewerke (Systematikkennzeichnung "X") gehören zum Präsenzbestand und sind nicht entlehnbar, können aber zum Kopierer mitgenommen werden.
4. Benutzte Bücher sind unbedingt verlässlich wieder auf den Platz zurückzustellen, wo sie entnommen worden sind. Sowohl Systematik als auch alphabetische Reihenfolge sind zu beachten.
5. Wichtige Hinweise für alle EntlehnerInnen:
- Für Entlehnung und Rückgabe der Medien sind ausschließlich die BibliothekarInnen zuständig.
- Entlehnungen sind nur mit Schülerausweis möglich.
- Entlehnungen sind kostenlos zu den Verleihzeiten möglich.
- Maximal dürfen 5 Medien entlehnt werden.
- Bücher können für eine Dauer von 30 Tagen entlehnt werden, andere Medien 7 Tage.
- Eine Verlängerung ist innerhalb dieses Zeitraumes maximal einmal möglich.
- Eine Entlehnung von Medien über die Sommerferien ist ab der vorletzten Schulwoche eines Schuljahres möglich. Die Entlehnfrist läuft sodann bis zum Ende der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres.
- Wird das Buch nach Ablauf der Entlehnfrist zurückgegeben, so ist eine Mahngebühr von € 1,- pro Buch und Woche zu entrichten.
- Vervielfältigungen aus bzw. von Medien sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Die/der BenützerIn bzw. deren/dessen gesetzliche VertreterIn haftet für alle Folgen, die sich aus Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
- Die Weitergabe entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
- Vor Schulschluss oder bei Abmeldung von der Schule während des Jahres sind sämtliche entlehnten Bücher zurückzugeben.
7. Der Zeitwert verloren gegangener oder beschädigter Bücher ist zu ersetzen. Eintragungen und Unterstreichungen in entlehnten Büchern sind strengstens untersagt und gelten als Schäden,
die ersetzt werden müssen.
8. Die Bibliothek ist in erster Linie ein Leseraum. Deshalb ist eine geeignete Arbeitsatmosphäre zu wahren, d.h. jeder unnötige Lärm zu vermeiden.
9. Die PC-Arbeitsplätze des LIZ sind schulischen Aufgaben (Recherche für Projekte etc.) vorbehalten.
10. Schultaschen, Jacken, aber auch Speisen und Getränke dürfen nicht in die Schulbibliothek mitgenommen werden.